Unser Landesverband
Der Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau ist ein technisch-wissenschaftlicher Verband von Fachleuten verschiedenster Disziplinen im Umweltschutz. Seine persönlichen oder institutionellen Mitglieder sind in 11 Landesverbänden organisiert. Diese Landesverbände haben sich zur Vertretung der Interessen der Mitglieder zu einem Bundesverband zusammengeschlossen. Satzungsgemäß verfolgt der Landesverband Brandenburg und Berlin e.V. technisch-wissenschaftliche Ziele: Mitwirkung bei der Lösung technischer und naturwissenschaftlicher Aufgaben, Förderung des Umweltschutzes und Fortbildung unserer Mitglieder sowie externer Fachkolleginnen und Fachkollegen.
Netzwerke verbinden
Der Landesverband Brandenburg und Berlin e.V. wurde am 12.05.1990 in der damaligen Wasserwirtschaftsdirektion Oder-Havel Potsdam gegründet. An der Gründungsversammlung nahmen 50 Fachkolleginnen und Fachkollegen, der Vorstand der damaligen BWK Bezirksgruppe Berlin (West) sowie der Präsident und der Bundesgeschäftsführer des BWK teil. Unmittelbar nach der Gründung traten weitere Fachkolleginnen und Fachkollegen in den BWK ein, sodass die Mitgliederzahl auf 90 Personen anstieg. Am 28.11.1990 erklärte die Bezirksgruppe Berlin (West) des Landesverbandes Niedersachsen, Berlin und Bremen ihren Beitritt zum Landesverband Brandenburg und Berlin. 1993 stiegen die Mitgliederzahlen auf über 200 an. Heute ist der LV Brandenburg und Berlin der mitgliederstärkste Landesverband in Ost- und Mitteldeutschland.
Organe des Landesverbands
Landesvorstand
Der Vorstand leitet den Landesverband und vertritt ihn nach innen und außen. Er ist der Mitgliederversammlung verantwortlich. Dem Vorstand obliegt es, sich für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben einzusetzen. Er hat die Aufgaben, Fachausschüsse und Arbeitskreise einzurichten, Referenten zu berufen, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu vollziehen, der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit zu berichten und einen Geschäftsbericht vorzulegen. Die Mitglieder des Landesvorstands werden für eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist das oberste Organ des Landesverbandes und hat die Aufgaben, den Geschäftsbericht des Vorstandes entgegenzunehmen und über die Entlastung des Vorstandes für die Geschäftsführung zu entscheiden, die Jahresrechnung und den Kassenprüfbericht entgegenzunehmen und zu verabschieden, den Haushaltsplan zu beschließen und über die Entlastung des Vorstandes für die Kassenführung zu entscheiden, die Jahresbeiträge der Mitglieder festzusetzen und Ehrenmitglieder zu ernennen.
Bezirksgruppenversammlung
Die Bezirksgruppen sind das Fundament der Zusammenarbeit im BWK. Deren jährliche Versammlung vertritt den Landesverband auf der Bezirksebene. Die Bezirksgruppenversammlung konzipiert und beschließt lokale Fortbildungsveranstaltungen, wählt einen Bezirksgruppenvorstand und nimmt dessen Geschäftsbericht entgegen. Die Bezirksgruppen koordinieren ihre Weiterbildungsarbeit untereinander und führen gemeinschaftliche Exkursionen und Veranstaltungen durch, zu denen auch Angehörige und Gäste herzlich willkommen sind.
Aufgaben des Landesverbands
- Förderung des Umweltschutzes in Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau und verwandten Gebieten
- Fortbildung seiner Mitglieder
- Erarbeitung von Stellungsnahmen zu fachtechnischen Fragen oder zu Fachgesetzen auf Landesebene
- Auszeichnung herausragender technisch-wissenschaftlicher Leistungen
- Unterstützung des Bundesverbandes bei seinen Aufgaben
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf Landesebene
- Anregungen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Anregungen zur Verbesserung der technisch-wissenschaftlichen Ausbildung
- Förderung von Praxis und Wissenschaft im Umweltschutz und der Umweltschutztechnik
- Zusammenarbeit mit regionalen Verbänden und Institutionen gleicher Zielrichtung
Was wir bieten
Die BWK Landesverband Brandenburg und Berlin e.V. fördert ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke der Volks· und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und des Umweltschutzes. Diese Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8 AO.